Frage:
Wird für den Betrieb eines Pedelecs ein Führerschein benötigt?
Antwort:
Für ein Pedelec mit einem 250 Watt Motor und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h ist in der Europäischen Union kein Führerschein notwendig. Die deutsche Straßenverkehrsordnung behandelt diese E-Bikes wie herkömmliche Fahrräder. Sie können auf normalen Fahrradwegen benutzt werden, und auch eine Versicherungspflicht besteht hierfür nicht.
Elektrofahrräder mit Anfahrhilfe, die das automatische Anfahren und den Betrieb bis 6 km/h ohne Muskelkraft ermöglichen, unterliegen der Fahrerlaubnis-Verordnung. Für derartige Pedelecs ist ebenfalls kein Führerschein notwendig, jedoch muss eine entsprechende Mofa-Prüfbescheinigung für das E-Bike vorliegen.
Für Elektrofahrräder mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h hingegen gelten gesonderte Vorschriften. Diese den E-Scootern ähnlichen schnellen Elektrofahrräder gelten als Kleinkraftrad, für welches der Fahrer einen Mofa-Führerschein und eine entsprechende Versicherung benötigt.

